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Penta Gruppe, Immobilien, Erneuerbare Energien, Projektfinanzierung, Projektentwicklung, Vertrieb, Die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen,
- den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlegergesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.
Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben - als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, wobei hierzu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Erwerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwendet werden;
- als Betreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
Die Entwicklung und Konzeption von Immobilienfonds und anderweitigen Immobilienvermarktungen sowie die Einbringung von Dienstleistungen für Dritte hierzu.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Chilenisches Recht: Unsere Kanzlei mit Sitz in Berlin und Chile bietet Privatpersonen und Unternehmen mit Beziehungen zu Chile juristische Beratung., Hierzu gehören alle zur Gründung einer Niederlassung, Repräsentanz oder eines Tochterunternehmens erforderlichen rechtlichen und steuerlichen Formalitäten, die Einholung sämtlicher behördlicher Genehmigungen und Visa, Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, die Ausgestaltung der Arbeitsverträge im Hinblick auf das chilenische Arbeitsrecht, Fragen des Zollrechts und der Schiedsgerichtsbarkeit sowie die Geltendmachung von gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen.
Falls Sie Ihre Geschäftstätigkeit oder auch Ihren privaten Wohnsitz nach Chile verlagern wollen, begleiten wir Sie in allen Fragen der hiermit in Zusammenhang stehenden Sach- und Rechtsfragen und verfügen über ein Netzwerk von Spezialisten in Chile, mit denen wir kooperieren.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wirtschafts- und Finanzberatung von Unternehmen
unterschiedlichster Eigentums- und Rechtsformen im
Rahmen ihrer Existenzgründung und
Unternehmensführung, einschließlich Management und
Marketing sowie Vermitttlung hierzu erforderlicher
Nebenleistungen;
ferner Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle,
laufende Lohnabrechnung und Fertigen der
Lohnsteueranmeldungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1. Die Vermittlung zum Abschluss von Versicherungsverträgen.
2. Beratungs- und Betreuungsleistungen für Vertriebsorganisationen, - soweit vorstehende Tätigkeiten nicht einer
staatlichen Genehmigung bedürfen.
3. Die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen oder
Darlehen, der An- und Verkauf von Grundstücken, die Vermittlung von Anteilscheinen einer
Kaptialanlegegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem
Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, die Vermittlung von sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile).
Die Vermittlung von außerbörslich angebotenen Anteilen einer Kapitalgesellchaft oder Personen gesellschaft (z.B.
angeschlossenen Immobilienfonds) sowie die Beteiligung, auch als persönlich haftende Gesellschafter, an sowie
die Geschäftsführung und Verwaltung von gewerblichen Unternehmen, die Beratung in diesen
Angelegenheiten soweit nur nach § 34 c GewO genehmitungspflichtig, d.h. insbesondere keine nach dem KWG
genehmigungspflichtigen Geschäfte.
Hierzu wird klargestellt, dass -soweit sich die Vermittlung nicht ohnehin nur auf andere gesellschaftsrechtliche
Beteiligungen aus Aktien bezieht, die Vermittlung nur zwischen einerseits Kunden und andererseits einem Institut,
einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft erfolgt und das die Gesellschaft nicht befugt ist, sich dabei -
Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen (§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.8
KWG).
4. Die Vermittlung von Kauf- und/oder Mietverträgen über -Grundstücke, grundtücksgleiche Rechte, gewerbliche
Räume, Wohnräume sowie Finanzierungen insbesondere von Immobilien im In- und Ausland.
5. Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben
a) als Bauherr im eigenen Nemen und auf eigene oder fremde Rechnung;
b) als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung.
6. Die Geschäftsführung bei anderen Unternehmen sowie der Handel mit Waren aller Art, sofern dieser nicht einer
staatlichen Genehmigung bedarf.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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