Zur BERATUNG / PROBEFAHRT oder Abgabe eines PEDALPOWER-Fahrzeuges zur WARTUNG/REPARATUR nutzen Sie bitte die ONLINE-TERMINANFRAGE. Wir bestätigen Ihnen den Termin schnellstmöglich. Bis zur Bestätigung ist der Termin noch NICHT gebucht. WARTUNGSTERMINE WER, Zur BERATUNG / PROBEFAHRT oder Abgabe eines PEDALPOWER-Fahrzeuges zur WARTUNG/REPARATUR nutzen Sie bitte die ONLINE-TERMINANFRAGE. Wir bestätigen Ihnen den Termin schnellstmöglich. Bis zur Bestätigung ist der Termin noch NICHT gebucht. WARTUNGSTERMINE WERDEN ERST AB MAI 2022 WIEDER FREIGEGEBEN!!!
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Der sportmedizinische Service bietet Leistungsdiagnostik, Biomechanik und Vorbereitung in Berlin., Die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Partner im Bereich der präventiven und rehabilitativen Sportmedizin.
Vorrangig besteht das Zusammenwirken in der Integration von Diagnose und Therapie bei der Behandlung von Herzerkrankungen sowie durch Sport entstandene bez. verursachte Verletzungen und/oder Schäden.
Ihre jeweiligen Fachgebiete sollen hierbei in der Therapie zu einer gesundheitsrelevanten sowie sportmedizinisch abgesicherten Instanz für Patienten, Sportlerinnen und Sportler hinsichtlich ihres Lifestyles werden.
Die Partnerschaft fördert somit die optimale und umfassende Betreuung (comprehensive care).
Die Partnerschaft darf alle Leistungen tätigen, die im Sinne der Präventiv- und Rehabilitativmedizin den Gegenstand des Unternehmens fördern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die PBVI ist das Ergebnis der Verschmelzung von drei auf dem gleichen Markt tätigen Unternehmen -- BVÜ, ICB und MIB, Die PBVI ist das Ergebnis der Verschmelzung von drei auf dem gleichen Markt tätigen Unternehmen -- BVÜ, ICB und MIB
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Gewerkschaftliche Spitzenorganisation, Wahrnehmung und Förderung aller beruflichen, rechtlichen und
sozialen Interessen der hauptberuflich für Presse, Hörfunk, Fernsehen und andere Publikationsmittel
tätigen Journalisten, u.a. schließt der DJV als Tarifpartei seit 1950 mit allen Medien Tarifverträge
und überwacht deren Einhaltung. Ferner Rechtsschutz für die Mitglieder, Beratung, Bildungsarbeit, Presseausweise etc.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1. Die Vermittlung zum Abschluss von Versicherungsverträgen.
2. Beratungs- und Betreuungsleistungen für Vertriebsorganisationen, - soweit vorstehende Tätigkeiten nicht einer
staatlichen Genehmigung bedürfen.
3. Die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen oder
Darlehen, der An- und Verkauf von Grundstücken, die Vermittlung von Anteilscheinen einer
Kaptialanlegegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem
Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, die Vermittlung von sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile).
Die Vermittlung von außerbörslich angebotenen Anteilen einer Kapitalgesellchaft oder Personen gesellschaft (z.B.
angeschlossenen Immobilienfonds) sowie die Beteiligung, auch als persönlich haftende Gesellschafter, an sowie
die Geschäftsführung und Verwaltung von gewerblichen Unternehmen, die Beratung in diesen
Angelegenheiten soweit nur nach § 34 c GewO genehmitungspflichtig, d.h. insbesondere keine nach dem KWG
genehmigungspflichtigen Geschäfte.
Hierzu wird klargestellt, dass -soweit sich die Vermittlung nicht ohnehin nur auf andere gesellschaftsrechtliche
Beteiligungen aus Aktien bezieht, die Vermittlung nur zwischen einerseits Kunden und andererseits einem Institut,
einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft erfolgt und das die Gesellschaft nicht befugt ist, sich dabei -
Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen (§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.8
KWG).
4. Die Vermittlung von Kauf- und/oder Mietverträgen über -Grundstücke, grundtücksgleiche Rechte, gewerbliche
Räume, Wohnräume sowie Finanzierungen insbesondere von Immobilien im In- und Ausland.
5. Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben
a) als Bauherr im eigenen Nemen und auf eigene oder fremde Rechnung;
b) als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung.
6. Die Geschäftsführung bei anderen Unternehmen sowie der Handel mit Waren aller Art, sofern dieser nicht einer
staatlichen Genehmigung bedarf.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024