Martin Bechert
Seit 1998 ist Rechtswalt Bechert nahezu ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Seit 2002 ist Rechtsanwlt Bechert auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als Spezialist verfügt er über eine umfassende Kenntnis der Rechtsprechung. Ihr Vorteil, denn das Arbeitsrecht ist sehr facettenreich. Jede Fallgestaltung hat ein eigenes Urteil. Seine Übersicht ist daher ein unerlässlicher Kompass jeder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung.
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