Setzefand & Partner GmbH
Die gesetzlichen und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere:
a) die Beratung und Vertretung in Steuerangelegenheiten;
b) die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten sowie von Buchführungspflichten einschließlich Aufstellung von Abschlüssen und deren steuerlichen Beurteilung;
c) die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit sowie die Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen.
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