Thomas Crasemann
Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts. Es umfasst nicht nur ein einzelnes Gesetzt, sondern regelt in einer vielzahl von Gesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind und daher auch keine Rechtspersönlichkeit besitzen. Rechtsfragen sind bei der Gründung, einer Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern, der Aufnahme von Gesellschaftern und der fusion mit anderen Gesellschaften unumgänglich.
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